Klasse A1

  • bis zu 125 ccm
  • Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
  • Mindestalter 16 Jahre

Bei der Klasse A1 dürfen Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW geführt werden, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW / kg nicht überschritten werden darf.

Es dürfen auch dreirädrige Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung mit bis zu 15 kW.

Die Klasse A1 darf mit 16 Jahren erworben werden.

Die theoretische Ausbildung setzt sich aus 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Vorbesitz der Klasse AM 6 Stunden) und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht. Anschließend wird eine theoretische Prüfung abgelegt.

Zur praktischen Ausbildung zählen zusätzlich zu den Übungsfahrten, die hauptsächlich in Bad Neuenahr und Umgebung stattfinden, zwölf Sonderfahrten, fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nachtfahrten. Im Anschluss folgt die praktische Prüfung.