Klasse AM

  • maximal 45 km/h
  • bis zu 50 ccm
  • Mindestalter 15 Jahre

Mit der Klasse AM darf man zwei- und dreirädige Krafträder und vierrädige Leichtkraftfahrzeuge führen, die:

  • eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h haben
  • einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Kfz mit Fremdzündungsmotoren) haben
  • einer Nenn- bzw. Nutzleistung von maximal 4 kW bei Elektromotoren nicht überschreiten
  • eine Leermasse von maximal 350 kg haben (bei vierrädigen Leichtkraftfahrzeugen). Bei Fahrzeugen mit Elektroantrieb zählt das Gewicht der Batterien nicht zur Leermasse.

Das Mindestalter zum Erwerb der Klasse AM ist 15 Jahre. Weiterhin darf man Fahrzeuge dieser Klasse führen, wenn man die Klasse B oder BF17 erworben hat.

Die Theorieausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Anschließend wird eine theoretische Prüfung abgelegt

Die Praxisausbildung besteht aus der Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und richtet sich nach den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers. im Anschluss erfogt eine praktische Prüfung.