Klasse A

  • mehr als 50 ccm
  • mehr als 45 km/h
  • Mindestalter 24 Jahre

Mit der Klasse A darf man Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h fahren und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Man darf den Führerschein der Klasse A mit 24 Jahren erwerben. Bei Vorbesitz von mindestens zwei Jahren der Klasse A2 schon mit frühestens 20 Jahren.

Die theoretische Ausbildung setzt sich aus 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Vorbesitz einer Klasse 6 Stunden) und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht. Anschließend wird eine theoretische Prüfung abgelegt.

Zur praktischen Ausbildung zählen zusätzlich zu den Übungsfahrten, die hauptsächlich in Bad Neuenahr und Umgebung stattfinden, zwölf Sonderfahrten, fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nachtfahrten. Im Anschluss folgt die praktische Prüfung.

Weiterhin ist bei mindestens zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 kein theoretischer Unterricht und auch keine Theorieprüfung nötig sowie keine Sonderfahrten.