Begleitendes Fahren ab 17

Seit dem 1. Januar 2011 ist das begleitete Fahren ab 17 bundesweit gesetzlich verankert. Voraussetzung ist, dass eine Person als Begleitung im Auto mit fahren muss.

Diese Person muss folgende Punkte erfüllen:

  • Sie muss mind. 30 Jahre alt sein
  • darf nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben
  • muss mind. fünf Jahre in Folge den Führerschein der Klasse B besitzen

Mit 16 einhalb Jahren darf man sich für BF17 anmelden und die Ausbildung erfolgt genau wie bei der Klasse B.

Vorteile des Führerschein mit 17:

  • Die Probezeit läuft ab Erhalt des Führerscheins
  • mit 17 ist man noch nicht um Abistress und kann sich besser auf den Führerschein konzentrieren
  • es ist jemand mit Fahrerfahrung dabei, der wertvolle Tipps geben kann. Seine Anwesenheit führt dazu, dass Fahranfänger die Sicherheit besser im Blick behalten